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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg mit Sitz in Dr.-John-Rittmeister-Str. 6, 06406 Bernburg

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg mit Sitz in Dr.-John-Rittmeister-Str. 6, 06406 Bernburg und ihren Kunden. Sie gelten für die Durchführung von Coachings, Seminaren, Inhouse-Schulungen, Workshops und Kursen, nachfolgend unter dem Oberbegriff Schulung zusammengefasst. Es handelt sich bei den Schulungen um Dienstleistungen im Sinne des § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

(2) Veranstalter der Schulungen ist die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg.

(3) Kunde ist der Vertragspartner des Veranstalters.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Verbraucher oder Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, soweit in den jeweiligen AGB-Klauseln keine Differenzierung vorgenommen wird.

Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die juristische Person des öffentlichen Rechts nimmt beim Abschluss des Vertrages zu einer Schulung des Veranstalters eine Sonderstellung ein, da diese keine Unternehmereigenschaft i.S.d. § 14 BGB und keine Verbrauchereigenschaft i.S.d. 13 BGB aufweist.

(4) Teilnehmer ist diejenige natürliche Person, welche eine Schulung in Anspruch nimmt.

Teilnehmer einer Schulung kann auch eine natürliche Person sein, welcher nicht zugleich Kunde ist (z.B. Angestellter einer Firma, Gesellschafter), soweit der Kunde oder dessen Stell-vertreter den jeweiligen Teilnehmer für die Schulung bestimmte. Teilnehmer und Kunde können bei Schulungen des Veranstalters nur dann unterschiedliche Personen sein, wenn dies bei der Anmeldung eindeutig geäußert wurde. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit dem Einverständnis des Veranstalters möglich.

(5) Der Kunde und die Teilnehmer akzeptieren mit der Anmeldung zu einer Schulung die gesamten Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Beim Vertragsabschluss zu Schulungen des Veranstalters ist zu unterscheiden zwischen:

a) Schulungen die auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magdeburg.de veröffentlicht sind und vom Kunden so  gebucht werden können.

b) Schulungen die auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de nicht veröffentlicht oder buchbar sind und deren Inhalt erst nach einem Beratungsgespräch mit Kunden individuell festgelegt wird.

(2) Nachfolgend wird der Vertragsabschluss zu Schulungen im Sinne des § 2 Abs.1a AGB erläutert.

Der Veranstalter informiert über die Stiftungsakademie Magdeburg – Learn for Life (Agnetenstraße 14, 39106 Magdeburg) auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de sowie über sonstige Medien (z.B. Anzeigen, Flyer, Broschüren, Katalog) über Schulungen. Die Stiftungsakademie Magdeburg – Learn for Live, nachfolgend SAM genannt, ist eine unselbstständige, nicht rechtsfähige Treuhandstiftung. Diese wird verwaltet von der rechtsfähigen Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg mit Sitz in Dr.-John-Rittmeister-Str. 6, 06406 Bernburg.

Die Darstellung der Schulung über die hier genannten Medien stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.

Auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de befindet sich ein Online-Anmeldeformular, mit dem die Online-Buchung der Schulung möglich ist. Auf der hier genannten Internetseite sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters hinter-legt, welche der Kunde zeitlich vor der Auslösung der Online-Buchung abrufen und speichern kann. Auf der hier genannten Internetseite ist zudem die Leistungsbeschreibung des Veranstalters zur Schulung zum Download hinterlegt, die der Kunde gleichfalls vor Auslösung der Online-Buchung abrufen und speichern kann. Die Online-Buchung erfolgt nach Ausfüllung des Online-Anmeldeformulars durch Anklicken des Buttons kostenpflichtig anmelden. Mit Anklicken des zuvor genannten Buttons wird ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages zur dargestellten Schulung erklärt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie dessen Leistungsbeschreibung zur Schulung sind Bestandteil des Angebotes des Kunden.

Der Eingang der Online-Anmeldung beim Veranstalter wird von diesem durch eine automatisierte E-Mail bestätigt. Diese „Eingangsbestätigungs-E-Mail führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrages zur Durchführung der Schulung.

Erst nachdem der Veranstalter die Anmeldung geprüft und durch ein weiteres Schreiben per  E-Mail, Brief oder Telefax die Annahme der Anmeldung bestätigt hat (Annahmebestätigungs-schreiben), kommt der Vertrag über die Schulung zustande.

Die Anmeldung zu einer Schulung des Veranstalters kann neben der Online-Buchung auch über Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Der Veranstalter stellt auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de ein Anmeldeformular zum Download im PDF-Format zur Verfügung, welches von dem Kunden abgerufen und gespeichert werden kann. Der Kunde hat bei einer Anmeldung zu einer Schulung über E-Mail das PDF-Anmeldeformular ausgefüllt als elektronische Anlage beizufügen. Soweit die Anmeldung zur Schulung über Brief oder Telefax erfolgt ist das PDF-Anmeldeformular auszudrucken und zu unterzeichnen und als Anlage zum Anmeldeschreiben beizufügen.

Der Kunde gibt mit Übersendung des Anmeldeformulars über E-Mail, Brief, oder Telefax ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur jeweiligen Schulung ab. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und dessen Leistungsbeschreibung zur Schulung sind Bestandteil des Angebotes des Kunden. Der Vertrag zur Schulung kommt mit dem Annahmebestätigungsschreiben des Veranstalters zustande.

Der Veranstalter hat ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung des Kunden bis zu 14 Tage Zeit die Annahme oder Ablehnung des Angebotes des Kunden zu erklären.

Die Teilnehmeranzahl an Schulungen ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, die Annahme einer Anmeldung zu einer Schulung abzulehnen.

(3) Nachfolgend wird der Vertragsabschluss zu Schulungen im Sinne des § 2 Abs.1b AGB erläutert.

Der Kunde hat die Möglichkeit beim Veranstalter nach individuell angepassten Schulungen anzufragen, welche auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de nicht veröffentlich sind. Es erfolgt auf diese Anfrage hin ein Beratungsgespräch zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zur Durchführung der Schulung.

Soweit nach dem Beratungsgespräch ein Interesse des Kunden an einer Schulung fortbesteht, erstellt der Veranstalter ein Angebot für eine Schulung im Sinne des § 2 Abs.1b AGB. Angebote des Veranstalters zu den Schulungen erfolgen per Brief oder E-Mail und sind zeitlich auf 21 Tage begrenzt. Die Angebotsfrist beginnt mit dem Tag des Datums des Angebotsschreibens zu laufen. Dem Angebot sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie dessen Leistungsbeschreibung zur Schulung beigefügt. Diese sind Bestandteil des Angebotes.

Der Vertrag über die Schulung kommt mit dem fristgerechten Eingang der Annahmeerklärung des Kunden beim Veranstalter zustande. Die Annahmeerklärung des Kunden erfolgt durch Unterzeichnung des Angebotes des Veranstalters und Versendung. Das unterzeichnete Angebot ist als Anlage zu einem Brief, E-Mail oder per Telefax an den Veranstalter zu übersenden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Veranstalter an. Der Veranstalter bestätigt den fristgerechten Eingang der Annahmeerklärung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Geht die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden nach Ablauf der Angebotsfrist beim Veranstalter zu, informiert der Veranstalter den Kunden hierüber. Die verspätete Annahme des Kunden gilt gem. § 150 Abs.1 BGB als Ablehnung des Angebotes des Veranstalters und als neues Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss. Der Veranstalter kann ohne Angaben von Gründen das Angebot des Kunden ablehnen. Erklärt der Veranstalter schriftlich (Brief, E-Mail oder Telefax) die Annahme des Angebotes des Kunden kommt der Vertrag über die Schulung mit Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters beim Kunden zustande.

Fügt der Kunde dem Angebot des Veranstalters Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen hinzu, gilt dies gem. § 150 Abs.2 BGB als Ablehnung des Angebotes des Veranstalters und als neues Angebot des Kunden. Der Veranstalter kann auch in diesem Fall ohne Angaben von Gründen das Angebot des Kunden ablehnen. Erklärt der Veranstalter schriftlich (Brief, E-Mail oder Telefax) die Annahme des Angebotes des Kunden kommt der Vertrag über die Schulung mit Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters beim Kunden zustande.

Der Veranstalter hat in den Fällen des § 150 Abs.1, 2 BGB ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Angebotes des Kunden bis zu 14 Tage Zeit die Annahme oder Ablehnung des Angebotes des Kunden zu erklären.

§ 3 Leistungen des Veranstalters und Änderungsvorbehalt

(1) Der Inhalt und die Durchführung der Schulung werden durch den nach § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung abgeschlossenen Vertrag festgelegt.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt aus fachlichen oder didaktischen Gründen den Inhalt der Schulung zu ändern, sofern dadurch der wesentliche Charakter der Schulung nicht verändert wird.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den angekündigten Referenten/Moderator durch eine andere gleich qualifizierte Person zu ersetzen, soweit der angekündigte Referent/Moderator wegen Erkrankung, Unfall, höherer Gewalt oder wegen sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund die Schulung nicht durchführen kann.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde/Teilnehmer hat auf eigene Kosten die notwendige EDV-Ausstattung für die Teilnahme an einer Online-Schulung des Veranstalters sicherzustellen.

(2) Beinhalten Schulungen des Veranstalters Arbeitsunterlagen (z.B. Skripten, Handouts), werden diese auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat auf eigene Kosten die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Arbeitsunterlagen des Veranstalters abgerufen und ausgedruckt werden können.

(3) Der Veranstalter weist in seiner Leistungsbeschreibung darauf hin, welche Arbeitsmittel vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und welche Arbeitsmittel vom Kunden/Teilnehmer selbst bereitgestellt werden müssen.

(4) Der Veranstalter stellt bei Kursen, welche das Spielen eines Musikinstrumentes zum Gegen-stand haben, dem Teilnehmer kein Musikinstrument zur Verfügung. Der Teilnehmer ist zur Bereitstellung des Musikinstrumentes verpflichtet.

(5) Der Kunde ist verpflichtet dem Veranstalter die personenbezogen Daten des angemeldeten Teilnehmers vor Beginn der Schulung mitzuteilen, damit dieser bei Beginn der Schulung die Berechtigung der Teilnehmer prüfen und nach Beendigung der Schulung Teilnahmezertifikate ausstellen kann.

Der Kunde ist ferner verpflichtet dem Veranstalter seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen, um dem Kunden im Falle eines Ausfalls der Schulung aus den in § 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung genannten Gründen frühzeitig informieren zu können.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer der Schulung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters, welche gem. § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung Vertragsbestanteil des Dienstleistungsvertrages ist.

(2) Für Verträge zu Schulungen des Veranstalters ist eine Kündigung nach § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) ausgeschlossen. Es liegt kein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Referenten/Moderator und dem Kunden/Teilnehmer vor, weil der Vertrag zur Schulung mit dem Veranstalter als Institution und nicht mit dem Referenten/Moderator persönlich abgeschlossen wird.

(3) Dem Kunden und Veranstalter stehen ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) zu. Ein wichtiger Grund ist gem. § 626 Abs.1 BGB gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(4) Coaching, Seminare, Inhouse-Schulungen und Workshops sind Schulungen des Veranstalters die auf bestimmte Zeit durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Durchführung der letzten Schulung beträgt maximal 12 Monate. Der Kunde hat bei den in diesem Absatz genannten Schulungen kein ordentliches Kündigungsrecht.

(5) Der Veranstalter erbringt bei Kursen (z.B. Musikkurs, Sportkurs, etc.) Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit. Die Kurse finden während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen nicht statt. Der Kunde hat bei Kursen des Veranstalters die Möglichkeit, jeweils zum 31. Januar und 30. Juni die ordentliche Kündigung des Vertrages erklären. Die Kündigung ist spätestens 4 Wochen vorher schriftlich beim Veranstalter einzureichen.

§ 6 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde zahlt das Entgelt für die Schulung zzgl. der gesetzlichen MwSt., soweit in der Leistungsbeschreibung des Veranstalters über die Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de sowie über sonstige Medien (Anzeigen, Flyer, Broschüren, Katalog) bzgl. der Bezahlung der Mehrwertsteuer nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Veranstalter legt nach Vertragsabschluss die Rechnung für Coachings, Inhouse-Schulungen, Seminare und Workshops. Die Rechnungslegung erfolgt vor Beginn der Schulung, frühestens 3 Monate vor Schulungsbeginn. Soweit die Schulung aus mehreren abgrenzbaren Teilen besteht, wird nur für den Anteil der Schulungen eine Rechnung gelegt, der im Drei- Monatszeitraum liegt. Der Versand der Rechnung erfolgt postalisch oder per E-Mail. In der Rechnung des Veranstalters ist der Fälligkeitszeitpunkt für die Bezahlung genannt, dieser beträgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Rechnungslegung. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Veranstalters.

(3) Der Veranstalter legt nach Vertragsabschluss die Rechnung für Kurse. Die Rechnungslegung erfolgt vierteljährlich im Voraus. Für die Zeit der Schulferien besteht keine Vergütungspflicht des Kunden, dies wird bei der vierteljährlichen Rechnungslegung berücksichtigt. Der Versand der Rechnung erfolgt postalisch oder per E-Mail. In der Rechnung des Veranstalters ist der Fälligkeitszeitpunkt für die Bezahlung genannt, dieser beträgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Rechnungslegung. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Veranstalters.

(4) ]Nimmt der Teilnehmer bei einem bestehenden Vertragsverhältnis an der Schulung nicht teil, oder wird dieser aus Gründen des § 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung von der Schulung ausgeschlossen, hat der Kunde dennoch das Entgelt für die Schulung zu zahlen. In solch einem Fall hat der Veranstalter sich jedoch den Wert anrechnen zu lassen, den er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt.

(5) Änderungen im Sinne des § 3 Abs.2, 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigen nicht zur Kürzung des Entgelts des Veranstalters.

(6) Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des Entgelts und Zugang der Rechnung in Verzug. Dies gilt für einen Kunden als Verbraucher gem. § 286 Abs.3 BGB nur dann, wenn er in der Rechnung des Veranstalters auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde.

(7) Vom Kunden kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend gemacht werden, wenn dessen Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 7 Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter ist in begründeten Fällen berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Schulung auszuschließen. Ein solcher besonderer Fall liegt vor wenn:

  • der Teilnehmer während der Schulung Straftaten begeht
  • der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung der Schulung derart behindert, dass der Lernfortschritt der anderen Teilnehmer der Schulung erheblich beeinträchtigt wird
  • der Teilnehmer Video- oder Tonaufzeichnungen der Schulung erstellt und hierdurch gegen § 13 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung verstößt
  • der Teilnehmer nach Kenntnisnahme der Hausordnung des Veranstaltungsortes wiederholt gegen diese verstößt
  • der Nachweis der Teilnahmeberechtigung nicht möglich ist
  • der Kunde das Entgelt für die Schulung nicht zahlte

§ 8 Rücktritt des Kunden

Den Kunden steht ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht zu.

§ 9 Widerruf des Kunden

(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts steht diesem kein Widerrufsrecht zu.

(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag zu einer Schulung im Fernabsatz im Sinne des § 312c BGB oder außerhalb der Geschäftsräume i.S.d. § 312b BGB geschlossen hat dieser ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 312g Abs.1 BGB i.V.m § 355 BGB.

Widerrufsbelehrung

Der Kunde als Verbraucher kann binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, den Vertrag zur Schulung widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde den Veranstalter:

mittels einer eindeutigen und schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei ihm eingegangen ist. Ausgenommen von der Rückzahlung sind zusätzliche Kosten des Kunden die aus einer anderen Art der Lieferung als die vom Veranstalter angebotene Standardlösung resultieren. Für die Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.

Widerruft der Kunde als Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Schulungen (Dienstleistungen), so schuldet der Kunde dem Veranstalter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Kunde von dem Veranstalter ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dieser Anspruch auf Wertersatz besteht bei einem Vertrag im Fernabsatz nur dann, wenn der Veranstalter den Kunden nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr.3 EGBGB ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch auf Wertersatz nur dann, wenn der Kunde als Verbraucher sein Verlangen auf Erbringung der Schulung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf einen dauerhaften Datenträger im Sinne des § 126b BGB übermittelt hat.

Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

Muster-Widerrufsformular

Soweit der Kunde Verbraucher ist und er den Vertrag zur Schulung widerrufen möchte, kann dieser das auf der Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de hinterlegte PDF Muster-Widerruf-Formular verwenden. Es bleibt dem Kunden unbenommen ein eigenes Widerrufsschreiben zu verwenden.

§ 10 Rücktritt des Veranstalters

(1) Dem Veranstalter stehen für Schulungen im Sinne des § 2 Abs.1a AGB und § 2 Abs.1b AGB ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Als Rücktrittsgrund des Veranstalters kommen wirtschaftliche Gründe oder organisatorische Gründe in Betracht, die der Durchführung einer Schulung entgegenstehen.

Wirtschaftliche Gründe liegen z.B. vor, wenn der Veranstalter die Preise der Schulung nach einer Mindesteilnehmeranzahl kalkulierte und diese Teilnehmeranzahl nicht oder nicht mehr erreicht wird, so dass vom Veranstalter die Schulung nicht kostendeckend erbracht werden kann.

Organisatorische Gründe sind Umstände, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und die der Durchführung einer Schulung entgegenstehen. Zu den organisatorischen Gründen zählt insbesondere der Ausfall des angekündigten Referenten/Moderator infolge Erkrankung, Unfall, höherer Gewalt (z.B. Behinderung der Anreise durch Unwetter) und fehlender kurzfristiger Ersatz einer gleich qualifizierten Fachkraft. Sonstige organisatorische Gründe sind ferner der Wegfall der Veranstaltungsräume infolge höherer Gewalt (z.B. Brandt, Überschwemmung) oder Kontaktverbote bei Pandemien wie z.B. Corona. Die Aufzählung organisatorischer Gründe hat lediglich erläuternden Charakter und soll keine abschließende Wirkung haben.

Der Rücktritt des Veranstalters ist gegenüber dem Kunden per Brief, E-Mail, Telefax oder per Telefonat mit Angabe des Rücktrittgrundes umgehend zu erklären.

(2) Der Veranstalter hat bei Geltendmachung des Rücktrittrechts erhaltende Entgelte des Kunden für den Teil der nicht durchgeführten Schulung zu erstatten. Das Entgelt für den Anteil bereits durchgeführter Schulungen ist vom Veranstalter nicht zurückzuzahlen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer oder angefallener Stornokosten hierfür können gegenüber dem Veranstalter nur dann geltend gemacht werden, wenn dieser gem. § 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingung für den Schaden haftet.

§ 11 Haftung des Veranstalters

(1) Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Deliktsrecht ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Veranstalter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt für leicht fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Der in § 10 Abs.1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht:

a) bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder Teilnehmers, die auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

b) bei Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter wegen Verletzung der Kardinalspflicht. Als Kardinalspflicht wird eine Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (BGH Urteil vom 20.07.2005- VIII ZR 121/04).

Der Veranstalter haftet in den Fällen des § 10 Abs.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung der Kardinalspflicht wird der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

(4) Die Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de enthält Links zu Internetseiten fremder Unternehmen. Diese werden lediglich zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und bilden keine Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Kunde. Die SAM / der Veranstalter distanzieren sich vom Inhalt verlinkter Seiten und haften nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben der fremden Unternehmen. Der Veranstalter macht darauf aufmerksam, dass vertragliche Beziehungen zu fremden Unternehmen nach deren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande kommen.

(5) Der Veranstalter haftet nicht für den mit der Schulung beabsichtigten Erfolg des Kunden.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Kunde und der Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung zur Schulung einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten vom Veranstalter im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt werden.

(2) Die Datenschutzerklärung des Veranstalters kann auf Internetseite www.stiftungsakademie-magedeburg.de unter den Button Datenschutzerklärung abgerufen wird.

§ 13 Urheberrecht

(1) Dem Kunden und Teilnehmer sind Bild- und Tonaufnahmen von Schulungen des Veranstalters aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

(2) Das Vervielfältigen und Verbreiten von veranstaltungsinternen Dokumenten (z.B. Skriptunter-lagen, Handouts) ist nicht gestattet.

§ 14 Gerichtsstand, Streitschlichtungsverfahren

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständige Gericht.

(2) Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle nicht teil.

 

Stand: 19.10.2021